Leviathan

Zwei Verständnisse des Rechtszeichens haben besondere historische wie aktuelle Bedeutung erlangt. Es sind die Ordnungsaufgabe und der Freiheitswert des Rechtszeichens. Der Ordnungswert im Rechtszeichen ist ebenso pathetisch betont worden wie sein Freiheits- und Emanzipationsanspruch. Am Anfang stand freilich der Aufruf zur Ordnung. In dieser Gestalt der Idee drückt das Rechtszeichen den Abschied vom “Naturzustand” (Hobbes 1651, XIII) aus. Die Macht des Rechts bedrängt und zwingt jeden einzelnen Bürger, Gewalt bedeutet aber im Sinne der Hobbesschen Konzeption des Rechtszeichens auch Sicherheit für jeden einzelnen. Das ist entscheidend. Der staatlichen Schutzpflicht entspricht deshalb bürgerlicher Rechtsgehorsam (Denninger 1990, 437). Das bewahrend furchtsame und furchterregende Zeichen für die Rechtsgewalt manifestiert sich im Titelbild des Leviathan von Thomas Hobbes. 
Menschliche Figuren bilden die Umrisse des Staatskörpers und formieren einen „Kompositkörper“ (Bredekamp 2006: 76). Der Leviathan ist ein Kupferstich und repräsentiert als Bild ikonische neben indexikalischen und symbolischen Bezügen. Als Ikon ist der Leviathan natürlich keine wirkliche Person, sondern eine vorgestellte, mögliche – Friedrich Müller besteht auf „Apparat, nicht Person“ (Müller 2012, 155).  Horst Bredekamp (2006, 11-31) hat den Leviathan mit der notwendigen kunsttheoretischen Interpretation als „Urbild des modernen Staats“ vorgestellt. Die über der Welt thronende Herrscherperson stützt sich auf zwei bildlich dargestellte Säulen: Die eine versammelt Burg, Krone, Kanone, Fahne wie Schlachtfeld und symbolisiert die äußere Gewalt. Die andere Säule umfasst Kirche, Bischofshut, die Bannstrahlen der Exkommunikation und den Dreizack des logischen Syllogismus bis hinunter zum disputierenden Konzil. Das Recht wird auf beiden Seiten der Macht gespiegelt. Durch die kriegerische Macht wird es beschützt, in der geistlichen schützt es den Leviathan vor Unterminierung. Aber das Recht ist immer nur Ausdruck der urtümlichen und unbegrenzten Macht des Leviathan, den das Buch Hiob als furchtloses Seeungeheuer vorstellt, das allen Landbewohnern Furcht einflößt. Neuzeitlich wird der Leviathan oft als “Gesellschaftskörper” verstanden, in dem alle staatlichen Organe und Glieder ihren natürlichen Platz haben; dementsprechend untersucht Michel Foucault (1978, 81f) die Machtwirkungen am Körper des Leviathan. Staatliche Ungeheuerlichkeit und körperlicher Zwang sollen modern gemildert werden. Die Verfassung selbst soll den von ihr garantierten Gehalt schützen (Denninger 1990, 167). Der gewalttätige Zugriff gerät in Widerstreit mit individuellen Schutz- und Freiheitsbedürfnissen. Gleichwohl wirken die Lehrsätze von Thomas Hobbes (1651) bis heute nach. Sie legitimieren das Recht als Ausdruck der Macht, die notwendig ist, um den Naturzustand zu überwinden und eine Kultur der gegenseitigen Selbsterhaltung einzurichten. Dafür darf und muss staatliche Zwangsgewalt eingesetzt werden. Fraglich erscheint heute freilich, in welchem Maße die Effektivität des Zwangs vor der begrenzenden Wirkung des Rechtscharakters Vorrang haben soll. Carl Schmitt hat – nicht zufällig 1938 – den personalen Anspruch der Staatsmaschine betont. Beim Leviathan handele es sich nicht nur um eine exakt funktionierende, neutrale Maschine; das Symbol schlage fehl, wenn man es dem Pluralismus der indirekten Gewalten aussetze (Schmitt 1982, 99ff). Der moderne Staat scheitere an der individuellen Freiheit und Gewaltenteilung und lasse sich deshalb symbolhaft einheitlich nicht mehr darstellen; der Leviathan liegt in Fesseln und kann sich nicht mehr bewegen. Was Carl Schmitt (1982, 124f) beklagt, ist gerade das Ziel moderner Staatsrechtslehre. Hier stehen die individualisierenden Tendenzen bei der Konstitution des Zeichens im Vordergrund. Der Leviathan mag den Gesellschaftszustand garantieren, für das Rechtszeichen erscheinen freilich die Grenzsetzungen der Macht das Qualitätsmerkmal zu sein. Aus dem Leviathan wird ein “nützliches Haustier” (Denninger 1990, 29), das nur und gerade den freiheitlichen Gehalt des Rechtszeichens schützen soll.
Erwähnte Literatur:
Bredekamp, Horst (2006): Thomas Hobbes. Der Leviathan: Das Urbild des modernen Staates und seine Gegenbilder. 1651–2001, 3. Aufl. Berlin.
Denninger, Erhard (1990), Der gebändigte Leviathan. Baden-Baden.
Foucault, Michel (1978), Dispositive der Macht. Über Sexualität, Wahrheit und Wissen. Berlin.
Hobbes, Thomas (1651), Leviathan. Deutsch von J. Schlösser. Hamburg 1996.

Müller, Friedrich (2012): Syntagma. Verfasstes Recht, verfasste Gesellschaft, verfasste Sprache im Horizont von Zeit, Berlin.

Schmitt, Carl (1938), Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes. Nachdruck in: Ders. (1982), Der Leviathan. Köln.