Vismann

In den Namen aus der Semiotik des Rechts sind – wie immer – Frauen unterrepräsentiert. Unter die Männer, die nach Macht, Gesellschaft und Medien fragen, hat sich Cornelia Vismann (1961-2010) gemischt. Neben Niklas Luhmann oder Michel Foucault hat sie – ausgestattet mit Friedrich Kittlers Blick für Aufschreibesysteme – ihren eigenen Platz in der Rechtstheorie eingenommen. Neben Luhmann arbeitete sie über historische Semantik, von Foucault aus adaptierte sie das Konzept des Dispositivs für das Recht. Ihr war neben und nach Luhmann das noch kürzere Leben beschieden und damit nur eine Zeit zu schreiben, die nicht ausreichen konnte, ihr Thema – die Medialität, den Papier-, Film- und Sprechbezug vor allem des Rechts – auszuschöpfen. Geblieben sind zwei große Werke, deren erstes einfach nur “Akten” heißt und deren zweites und letztes dem Tode abgerungen dann alle “Medien der Rechtsprechung” charakterisiert. Daneben stehen Einzelbeiträge, von denen die wichtigsten in dem posthumen Sammelband über die “Mittel des Rechts” (und das sind eben dessen Medien) enthalten sind.

Akten sind für Vismann nicht nur irgendein Medium, sondern ein Mittel der Kulturerzeugung. Den realen Ethnologen Lévi-Strauss, den surrealen Angeklagten Josef K. und den fiktiven Aktenkopisten Bartleby benennt Cornelia Vismann als Protagonisten, die den Anfang inszenieren. Ihnen folgen die Geschichten aus Herrschafts- und Organisationsformen, die Künste, die Rechtsbücher, die Staffagen der Schreiber und die Geheimnisse der von ihnen gebrauchten Schriftzeichen, in denen das Geheimnis der Schrift selbst verborgen zu liegen scheint. Es entsteht eine Genealogie des Rechts aus der Erscheinungsform von Akten. Das geschieht in Serien, denn Vismann (2000) befolgt ein semiotisches Prinzip. Bekanntlich kann der Sinn eines Zeichens nur dadurch erklärt werden, dass ihm ein anderes Zeichen zugeordnet wird, und zwar in der Form eines Signifikanten. Ein Signifikant folgt einem anderen, und vielleicht gelingt es in der Folge zu begreifen, was diese Folge bedeutet. Das führt zur Serialisierung, zum Prozess der Reihung von Signifikanten: Akten entstehen aus Akten, und Akte sind Handlungen; man handelt, wenn man etwas übermittelt, und wenn man es übermittelt, dann speichert man es gleichzeitig. Ist es gespeichert, muss es aufbewahrt und geordnet werden. So entstehen Serien. Eine Serie, die Vismann verfolgt, ist die Serie der Akte aus Akten. Entfaltet wird eine Trilogie vom Übertragen, Aufbewahren und Vernichten der Akten. Es sind die “Akten-Akte”, zu denen genetisch das Protokollieren und Übertragen gehören, mit denen Akten entstehen, während das kunstvolle Manipulieren und Cancellieren Inhalte verändert und alte zugunsten neuer Bedeutungen zurücktreten lässt, bis das Vernichten des Zeichenträgers den Akteninhalt ganz zum Verschwinden bringt – von Papier und Feder über Faden und Siegel führt der Weg in den Reißwolf oder Aktenshredder, und man weiß schon: Wer Akten shreddert, weiß auch warum.

Zu den Tätigkeiten gesellen sich die Räume. Kanzelliert wird in der Kanzlei. Aber die Kanzlei ist weit mehr als ein schlichter Arbeitsplatz. Vismann stellt sie vor als “administrative Organprojektion des Imperators” (2000, 97), als das neue Herrschaftsdispositiv, in dem nicht in erster Linie gearbeitet, sondern herrschaftliche Arbeit vor allem dargestellt wird. Die Akte lebt, sie bewegt sich und wird bewegt. Schon im römischen Reich beginnt die Kanzlei umherzuziehen. Im Gepäck führt sie neben Münzsäcken zylinderförmige Kapseln oder Koffer, sog. “scrinia”. In diesen Schreinen liegen Aktenrollen (2000, 99). Diese römische Herrschaftstechnik taucht bei den Staufern wieder auf. Vismann führt dem Leser die weltliche Kanzlei des Kaisers Friedrich II. vor, in der die wichtigen Schriftstücke vor Ort zu Ort mitgeführt, aufgebaut, dargestellt und weitergeführt werden. In “mit Leder überzogenen Kisten, Kästen und Koffern für Akten” war der “transportable Thesaurus des Staats aufbewahrt: Originaldokumente, Ehrentitel, Dienstverpflichtungen, Testamente, Heiratsurkunden, Verträge und andere diplomatische Urkunden” (2000, 146). Räumliche Verfügbarkeit bedeutet freilich keineswegs, dass nun alle oder die meisten Interessenten immer oder zum jeweils passenden Zeitpunkt auf diese Dokumente hätten zugreifen können. Sie sind vielmehr geordnet in einer Komplexität, die den Zugang nur über eine abgestufte Hierarchie von Aktenhütern erlaubt.

Was wir heute “die Akte” nennen, identifiziert Vismann als den von Louis Leitz 1885 aus einer Reihe von bürotechnischen Patenten entwickelten Stehordner, “ein Ensemble der Einzelerfindungen aus metallenen Spießen, später Bügeln, Hebelmechanismus, Zapfen, Rollen, Nieten, Grifflöchern, vernickelten Beschlägen und versteiften Pappdeckeln” (2000, 277). Die “Erfolgsstory des Leitzordners” geht einher mit der Verbreitung der Schreibmaschine, die angestammte Kanzleitätigkeiten überflüssig macht. Das Kohlepapier ersetzt Kopieren und Kollationieren, das Konzipieren wird durch Stenogramm ersetzt. Damit steht die Stenotypistin in die Kanzlei ein und macht sie zum Büro. Die Frau im Raume der Verwaltung ist das bürokratische Wesen, und die Autorin versäumt nicht, darauf hinzuweisen, dass Frauen der Staatsdienst seit 1897 zwar offen gestanden habe, sie aber für eine Anstellung unverheiratet sein mussten (2000, 273 f.). Sei das nicht der Fall gewesen, konnten sie nur als nicht verbeamtete Sekretärin in einem kündbaren Arbeitsverhältnis stehen. Schreibmaschine, Stenotypistin, Leitzordner und genormtes DIN A 4-Papier konstituieren den neuen Raum des Büros. Das Büro ist völlig profaniert, es ist öffentlicher Raum einer Behörde, die erst über ihre Büros wahrnehmbar wird, und es beschleunigt den Aktenumlauf.

Aber die Bedeutung der Aktenführung geht über die Verortung und Verzeitlichung von Schriftstücken weit hinaus. Die Abgeschlossenheit, die nun in Akten gewonnen wird, bekommt biographische Bedeutung. Cornelia Vismann betont die Tugenden der Aktenführung, die das verantwortliche preußische Subjekt herausbilden (2000, 235-242). Dieses lebt nämlich wie die Verwaltung mit ihren Akten rückgekoppelt zu seinem eigenen Handeln, und das gelingt nur durch Aufzeichnungen – Buchführung über das eigene Leben. Vismann zitiert Lavater, der in einem “Geheimen Tagebuch” sein eigenes Leben niederlegte – “so genau, dass ich einst auf meinem Sterbebett, nach diesen Urkunden eine solche Rechnung über mein Leben machen kann, die derjenigen gleich ist, welche mir vorgelegt werden wird, wenn ich den letzten Athem verhaucht habe” (2000, 237) Diese Aufzeichnungen parallelisiert Vismann mit den Akten der staatlichen Verwaltung, das Geheimnis der Seele werde von einer eigenen “Verwaltung des Inneren” beurkundet. Für die öffentliche Aktenführung liess das gleichzeitig die Frage entstehen, welche Aufzeichnungen eines Ministers noch “privat” hätten genannt werden können. Der Nachlass des Staatskanzlers von Hardenberg sei demgemäss in toto archiviert worden (2000, 236 f.). Das vollkommene Subjekt wird völlig öffentlich, aber in den Räumen des Archivs kann es – durch Sperrfristen geschützt – wiederum ganz geheim gehalten werden. Die Akten laufen “von selbst” – nämlich von einem Bearbeiter zum nächsten, versehen mit Adressen auf dem Deckel und ausgestattet mit der Technik des “Selbsthefters” (2000, 287), der eigentlich nur Ordnung schaffen und einzeln herumliegende Papiere vermeiden helfen soll, aber aufgrund der selbstlaufenden Wachstumsvorgänge Objektqualitäten schafft. Nicht mehr schaffen Akten das Subjekt, das in ihnen seine Biographie gespiegelt sieht, sondern umgekehrt produzieren selbstlaufende, nacheinander von unterschiedlichen Personen bearbeitete Ordner die Akte als Subjekt. Diese Aktendimension ist radikal verfahrensorientiert, und nur durch sie sind Anfang, Entwicklung und Ende eines Verfahrens überhaupt erst bestimmbar. Es gibt kein einzelnes Subjekt mehr, das sich in der Schrift spiegelte, sondern die Aktenschrift schafft ihr Subjekt (2000, 288-299). Was einer ist, erfährt er durch die Einträge in seiner Akte, und bald kann er nicht mehr unterscheiden, ob er daneben oder darüber auch noch jemand anderes ist als der, der in der Akte beschrieben ist.
Literatur:
Cornelia Vismann (2000), Akten. Medientechnik und Recht, Frankfurt a.M.
Dies., Medien der Rechtsprechung (2011), hrg. v. A. Kemmerer u. M. Krajewski. Frankfurt a.M.
Dies. (2012), Das Recht und seine Mittel (2012), hrg. v. M. Krajewski u. F. Steinhauer. Frankfurt a.M.