Die Einträge sind bezogen auf konkrete Einrichtungen und Erscheinungen des Rechtslebens, die in Bezug auf die hier vorgestellte Rechtssemiotik besonders hervortreten, deren Inhalt aber auch in anderen Rechtskonzeptionen vorgestellt wird. Es handelt sich also um Sachliches, nicht unbedingt um Sachen zum Anfassen. Im Recht geht es um: